Ursprünglich wurde eine Vermögensverwaltung für institutionelle Anleger konzipiert. Dazu gehören Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen, Stiftungen, karitative Einrichtungen und staatliche Institutionen. Auch wohlhabende Privatpersonen beauftragen einen Vermögensverwalter, wenn sie sich nicht jeden Tag selbst um ihr Geld kümmern möchten oder können, da die Betreuung des Vermögens zu viel Zeit in Anspruch nimmt.
Heute kann auch der Privatanleger mit relativ geringen Vermögenswerten diese Königsklasse der Geldanlage wählen und ein Vermögensverwaltungsmandat erteilen.
Die Vermögensverwaltung spricht Anleger an, die auf eine seriöse und sehr persönliche sowie erstklassige Betreuung Wert legen. Der hohe Anspruch rechtfertigt das Vertrauen der Anleger. Es ist ein professioneller und disziplinierter Anlageprozess mit einer laufenden Überwachung und der optimierten Anpassung des Portfolios. Im Gegensatz zu einer Anlageberatung erteilt der Berater nicht nur Ratschläge, sondern trifft selbständig konkrete Anlageentscheidungen.
Ein Vermögensverwalter wählt aus unzähligen Investitionsmöglichkeiten aus und investiert weltweit in verschiedene Anlageklassen. Kauf- und Verkaufsentscheidungen erfolgen durch den Vermögensverwalter auf Basis klarer, im Vorfeld festgelegter Regeln. Der Anleger erhält einen regelmäßigen Bericht. Mit dem Vermögensverwalter wird ausschließlich eine Vermögensverwaltungsgebühr vereinbart, welche fair, transparent und leistungsgerecht sein soll. Es darf keine Interessenskonflikte geben. Vergütungen von externer Seite werden an den Anleger weitergereicht, und es gibt eine vollständige Kostentransparenz.